
Info Kompakt vom 21. Mai 2026
Moderiert von Nico Bollinger
21.05.2026
Bund besteht auf Sicherheitsstollen im Fäsenstaubtunnel
Der Bund hält am Bau eines Sicherheitsstollens im Fäsenstaubtunnel fest. Stadt und Kanton Schaffhausen wollten stattdessen direkt eine zweite Tunnelröhre realisieren, dies allerdings ohne Erfolg, schreiben heute die Schaffhauser Nachrichten. So muss der Stollen vor einer möglichen zweiten Röhre realisiert werden. Laut dem Bundesamt für Strassen seien die Sicherheitsmängel im Tunnel zu gravierend, um weitere Jahre zuzuwarten. Der Fäsenstaubtunnel wird täglich von rund 30’000 Fahrzeugen befahren und entspricht sicherheitstechnisch nicht mehr dem heutigen Stand. Der Sicherheitsstollen soll rund 75 Millionen Franken kosten und könnte bis zu acht Jahre Bauzeit beanspruchen. Mit einer zweiten Tunnelröhre rechnet der Kanton frühestens zwischen 2040 und 2050.
Fussball-WM: Public Viewing im Mosergarten
Spiele der Fussball-Weltmeisterschaft 2026 werden diesen Sommer auch wieder in der Stadt Schaffhausen bei einem Public Viewing im Mosergarten gezeigt. Wie Organisator Luciano Di Fabrizio gegenüber Radio Munot mitteilte, werden rund 40 Spiele live übertragen, deren Anpfiff zwischen 18 und 23 Uhr liegt. Das Public Viewing mit dem Namen „Heini’s WM-Garten“ feiert dieses Jahr zudem sein 20-jähriges Bestehen. Das erste Spiel wird am 13. Juni gezeigt. Dann spielt die Schweiz gegen Katar. Weil der Mosergarten an diesem Wochenende vom „Lindlifäscht“ besetzt ist, wird das Public Viewing dann zur Münsterkirche verlegt. Die Fussball-WM 2026 wird in den USA, Kanada und Mexiko ausgetragen.
Schaffhauser Polizei toleriert WM-Feiern mit Einschränkungen
In wenigen Wochen startet die Fussball-Weltmeisterschaft. Dabei möchte die Schaffhauser Polizei kein Spielverderber sein. Daher sind Freudenkundgebungen Im Rahmen der Fussballweltmeisterschaft im Kanton Schaffhausen grundsätzlich erlaubt, teilt die Schaffhauser Polizei mit. Die Polizei toleriert Autokorsos und Hup-Aktionen bis maximal eine Stunde nach Spielschluss, maximal aber spätestens jedoch bis Mitternacht. Voraussetzung ist laut Polizei, dass keine übermässige Lärmbelästigung entsteht und die Verkehrsregeln eingehalten werden. Nicht toleriert werden Dauerhupen, gefährliche Fahrmanöver oder Personen, die sich aus fahrenden Autos lehnen.