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EKS-Brief informiert über Änderungen für Kunden vom Flex-Tarif

Neue Gesetzgebung fordert Informationspflicht für Kunden

10.02.2026

Ein Umstieg vom Flex-Tarif ist für die Kundinnen und Kunden mit Kosten verbunden. Aufgrund einer neuen Gesetzgebung müssen die Elektrizitätswerke Schaffhausen (EKS) ihren Kundinnen und Kunden die Wahl lassen, ob die EKS unter anderem Heizungen oder Wärmepumpen zum Stromsparen eigenmächtig abschalten dürfen, sagt Juliane Huber von der Unternehmenskommunikation gegenüber Radio Munot. Die Kosten für den Ausbau müssen die Kundinnen und Kunden selbst tragen. Ausserdem kostet der Tarifunterschied einen Haushalt jährlich rund neun Franken. Insgesamt 13'000 Personen haben einen entsprechenden Brief der EKS erhalten und müssen sich nun für einen Tarif entscheiden. Sollten viele Personen eine Wechsel fordern, könnte der Strompreis steigen. Aufgrund der neuen Gesetzgebung müssen die Elektrizitätswerke Schaffhausen künftig jedes Jahr zu Beginn des Jahres einen solchen Informationsbrief verschicken.