
Fall Fabienne W. kommt vors Schaffhauser Kantonsgericht
Bundesgericht gibt Beschwerde teilweise Recht
27.02.2026
Die Staatsanwaltschaft nimmt den Entscheid des Bundesgerichts zum Fall Fabienne W. zur Kenntnis. Das sagt der erste Staatsanwalt von Schaffhausen, Peter Sticher, gegenüber Radio Munot. Dabei geht es um den Fall einer mutmasslichen Schändung durch einen Mann in der Wohnung von Fabienne W. Das geschah rund eine Woche vor der Prügelattacke in der Wohnung eines Schaffhauser Anwalts, über die die SRF-Rundschau berichtet hat. Die Staatsanwaltschaft hat im Jahr 2024 das Verfahren eingestellt. Der Anwalt von Fabienne W. reichte eine Beschwerde ein, die nun vom Bundesgericht teilweise gutgeheissen wurde. Deshalb liegt der Fall nun wieder bei der Staatsanwaltschaft, so Sticher weiter. Das Bundesgericht hat entschieden, dass ein Gericht über denn Fall entscheiden muss. Wann das Verfahren vor dem Schaffhauser Kantonsgericht stattfindet, ist noch nicht bekannt.