
Kanton Zürich: Mehr Unterbringungsplätze und bessere Koordination für jugendliche Straftäter
Kanton Zürich setzt sich für die eine Prozent ein
05.02.2026
Straffällige Jugendliche sollen im Kanton Zürich nicht ins Gefängnis gesteckt werden. Aufgrund mangelnder alternativer Unterbringungsmöglichkeiten war dies in der Vergangenheit allerdings mehrfach der Fall. Das sagt die Justizdirektorin des Kantons Zürich Jacqueline Fehr heute an einer Medienkonferenz. Die meisten Zürcher Jugendlichen kommen nie mit der Justiz in Kontakt. Rund ein Prozent fällt jedoch durch wiederholte und teils schwere Delikte auf. Strafrechtlich gehören Jugendliche laut nicht ins Gefängnis, wegen fehlender Plätze sei es in der Vergangenheit allerdings dazu gekommen, dass Jugendliche in Justizvollzugsanstalten untergebracht wurden. Damit das in Zukunft nicht mehr passiert, sollen unter anderem zehn bis 15 sogenannte „Timeout-Plätze“ geschaffen werden. Dabei handelt es sich um eine Fremdplatzierung bei einer Pflegefamilie für vier bis zwölf Wochen.