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Mehr finanzieller Spielraum für Regierung und Parlament

Schaffhauser Kantonsrat

19.01.2026

Regierung und Parlament sollen mehr Geld in Eigenregie ausgeben können. Das hat das Schaffhauser Kantonsparlament an seiner heutigen Sitzung entschieden. Neu soll der Regierungsrat einmalige Ausgaben von bis zu 200’000 Franken beschliessen dürfen, das ist doppelt so viel wie heute. Das Parlament soll neu Ausgaben von bis zu 1,5 Millionen Franken beschliessen können, ohne dass das Volk das Referendum ergreifen kann. Das sind 500’000 Franken mehr als heute. Ab Ausgaben von 3 Millionen Franken kommt es obligatorisch zu einer Volksabstimmung. Das soll künftig auch für Gesetze gelten: Bisher kam ein Gesetz lediglich dann vors Volk, wenn im Parlament keine Vier-Fünftel-Mehrheit zustande gekommen ist. Das galt auch dann, wenn das Gesetz Ausgaben von mehr als drei Millionen Franken vorgesehen hat. So konnte das Parlament theoretisch eine Volksabstimmung umgehen. Dieses Schlupfloch soll nun gestopft werden. Da für die Anpassung der Finanzkompetenzen von Parlament und Regierung eine Verfassungsänderung nötig ist, hat liegt das letzte Wort bei der Stimmbevölkerung des Kantons Schaffhausen.

Kantonsparlament holt Wahl nach

Zu Beginn der Sitzung hat das Schaffhauser Kantonsparlament eine Wahl nachgeholt. Nachdem die Wahl für den zweiten Vizepräsidenten des Rates eigentlich im Dezember über die Bühne gebracht werden sollte und nach einer überraschenden Nicht-Wahl auf die heutige Sitzung vertagt wurde, hat sich das Kantonsparlament heute grossmehrheitlich für die SP-Kantonsrätin Anna Brügel als zweite Vizepräsidentin ausgesprochen.

Kantonsrat beschliesst Bekämpfungspflicht für invasive Arten

In einem weiteren Traktandum beschliesst der Kantonsrat, dass Kanton und Gemeinden verstärkt gegen nicht einheimische Pflanzen und Tierarten vorgehen müssen. Das Kantonsparlament hat heute das kantonale Umweltschutzgesetz entsprechend angepasst. Das Gesetz sieht unter anderem eine Bekämpfungspflicht für invasive Pflanzen und Tierarten vor. Beispiele für invasive Pflanzen sind der Japanische Staudenknöterich, das einjährige Berufkraut oder der Götterbaum. Beispiele für invasive Tierarten sind die Asiatische Hornisse, die asiatische Tigermücke oder die Quaggamuschel. Das Gesetz sieht auch beim Gewässerschutz Verschärfungen vor. Bei den Gesetzesanpassungen geht es darum, das kantonale Recht an Bundesrecht anzupassen. Die Vorlage war im Rat unbestritten und wurde einstimmig angenommen.

Einstimmigkeit zur Spitalschulung von Kindern und Jugendlichen

Auch eine weitere Gesetzesänderung hat an der heutigen Ratsdebatte für wenig Diskussionen gesorgt. Kinder und Jugendliche im Kanton Schaffhausen sollen während eines Spitalaufenthalts weiterhin Zugang zu Bildung haben. Diese hat heute der Kantonsrat Schaffhausen beschlossen. Er hat eine Vorlage zur gesetzlichen Verankerung der Spitalschulung einstimmig angenommen. Konkret wurde das Schulgesetz und das Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz ergänzt. Damit ist die bisherige Fortführung des Unterrichts für Schülerinnen und Schülern mittels einer Spitalschule gesetzlich geregelt. Zudem ermöglicht die Gesetzesgrundlage, dass die Betroffenen Einzelunterricht erhalten, falls vor oder nach dem Spitalaufenhalt ein Schulbesuch nicht möglich ist. Die jährlichen Kosten für den Kanton werden auf rund 890'000 Franken geschätzt und sind im Budget berücksichtigt.

Kanton Schaffhausen kann keine Kinder aus dem Gazastreifen aufnehmen

Mehr Diskussionen gab es zu einem Vorstoss von Grüne-Kantonsrat Gianluca Looser bezüglich humanitärer Hilfe für Gaza. Die humanitäre Hilfe für die Zivilbevölkerung im Gazastreifen sei Aufgabe des Bundes. Zudem sei der Einfluss des Kantons Schaffhausen für die Auseinandersetzung im Gazastreifen zu gering. Dieser Meinung ist eine Mehrheit im Schaffhauser Kantonsparlament. Die bürgerliche Mehrheit hat Loosers Vorstoss deshalb abgelehnt. Im Vorstoss forderte er den Kanton Schaffhausen auf zu prüfen, wie der Zivilbevölkerung in Gaza geholfen werden kann. Unter anderem wurde vorgeschlagen, verletzte Personen, insbesondere Kinder, aufzunehmen. Zudem sollte die Zivilbevölkerung mit Spenden unterstützt werden. Die Gegner des Postulats argumentierten, der Kanton Schaffhausen könne keine Kinder aufnehmen. Der Regierungsrat hatte im November bereits 45’000 Franken Nothilfe für die Zivilbevölkerung im Gazastreifen gesprochen.