
Schaffhausen will Asylsozialhilfe für Status S verlängern
Hintergrund ist Entlastungspaket 2027 des Bundes
05.10.2026
Schutzbedürftige mit Status S sollen im Kanton Schaffhausen auch nach Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung keine höhere Sozialhilfe erhalten. Wie der Regierungsrat in einer Medienmitteilung schreibt, hat er dem Kantonsrat dafür eine Änderung des Sozialhilfegesetzes unterbreitet. Grund dafür ist, dass der Bund seine Beiträge für Personen mit Status S nach fünf Jahren streichen will. Die Kosten müssten danach Kanton und Gemeinden übernehmen. Das würde zu zusätzlichen Kosten von rund 1,3 Millionen Franken pro Jahr führen, so der zuständige Regierungsrat Marcel Montanari. Der Regierungsrat will deshalb, dass die Betroffenen während der ersten sieben Jahre ihres Aufenthalts weiterhin Asylsozialhilfe erhalten und die Kosten zwischen Kanton und Gemeinden verteilt werden. Danach sollen sie in die ordentliche Sozialhilfe wechseln.
